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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Dezember 2023


Präambel – AGBs www.Silicon-Valley-Europe.com

Geschäftsziel des Silicon Valley Europe-Clusters (organisiert und betrieben durch die amc media network GmbH & Co. KG mit Sitz in Darmstadt) ist die Hinführung europäischer Unternehmen zu mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Innovationen und Zusammenarbeit. Damit einher geht nicht nur die Identifikation und Auffüllung technologischer Lücken in Forschung und Entwicklung, sondern gerade auch die Befähigung zur Netzwerkarbeit im Cluster. Das Silicon Valley Europe-Cluster wird sich dazu den Herausforderungen der einzelnen Cluster-Mitglieder annehmen, um diese in ihrer täglichen Arbeit bestmöglich zu unterstützen. Die besprochenen Maßnahmen erstrecken sich von der Bereitstellung unterschiedlicher Plattformen für die Bewerbung der einzelnen Mitglieder, der gezielten Vermittlung von Partnern zur Bündelung von Know-how bis zu dem Aufbau von Arbeitskreisen und der Empfehlung einzelner Kontakte für die Optimierung innerbetrieblicher Prozesse. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) für die Abwicklung von Aufträgen tragen den Besonderheiten von Projekten in diesem Kontext Rechnung.

1. Beauftragungs- und Zahlungsmodalitäten „Cluster-Partnerschaft“ im Silicon-Valley-Europe-Cluster, organisiert und betrieben durch die amc media network GmbH & Co. KG. Das Silicon Valley Europe-Cluster bietet Unternehmen in ganz Europa mit einem Bezug zu IT-Dienstleistungen jeglicher Art sowie Großunternehmen mit einer eigenen IT-Abteilung eine Mitgliedschaft im Clusternetzwerk an, durch die eine Reihe von Services und Leistungen bezogen werden können. Für diese Cluster-Partnerschaft gilt Folgendes:
1.1 – Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Anmeldeformular aufgeführten Preise für Cluster-Partner (auch „Mitglieder“ genannt oder auch in der Schreibweise „Clusterpartner“ verwendet). Wir behalten uns Preisänderungen vor. Vertragspartner des Mitglieds ist die amc media network GmbH & Co. KG, Registergericht Darmstadt HRA 83990, USt-IdNr.: DE266841922, Tel: +49 (0) 6151-957577-0, Komplementärin: amc Management GmbH, Sitz der Gesellschaft: Darmstadt, Germany, Registergericht: Amtsgericht Darmstadt HRB 88119, Geschäftsführer: Dipl.-Wirtsch. Ing Michael Mattis.
1.2 – Der Cluster-Partner-Beitrag ist entsprechend der Mindestmitgliedschaft von einem Jahr pro Kalenderjahr jeweils im Vorhinein fällig.
1.3 – Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Für die abgeschlossene Mitgliedschaft im Silicon Valley Europe-Cluster wird ein jährlicher Beitrag in EURO berechnet.
1.4 – Bei Zahlungsverzug ist die amc media network GmbH & Co. KG berechtigt, nach schriftlicher Verständigung Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
1.5 – Die Verpflichtungen des Silicon Valley Europe-Clusters richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines vom Silicon Valley Europe-Cluster entgegengenommenen Auftrages bzw. des veröffentlichten Leistungsumfanges. Die Leistungen des Silicon Valley Europe-Clusters im Umfang einer Cluster-Partnerschaft beinhalten Services im Zuge der Vernetzung sowie weiterer schriftlich vereinbarter Leistungen. Weitere Leistungen werden den Cluster-Partnern in persönlichen Gesprächen, Informationsschreiben und den Kommunikationskanälen des Clusters kommuniziert. Das Silicon Valley Europe-Cluster kann gegenüber den Cluster-Partnern Kontaktdaten im Sinne der Vernetzung zur Verfügung stellen. Das Cluster kann dies auch in einem login-geschützten Bereich der Website www.Silicon-Valley-Europe.com anbieten, die die Kontaktdaten der Cluster-Partner zur schnellen Kontaktaufnahme und Vernetzung bereithält.
1.6 – Die Cluster-Partnerschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Die Cluster-Partnerschaft kann jederzeit und von beiden Vertragspartnern ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Bei Selbstkündigung besteht seitens des Cluster-Partners kein Anspruch auf die aliquote Rückerstattung von allfälligen, bereits bezahlten Jahresbeiträgen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum abgeschlossenen Vertragszeitraum. Kündigt das Mitglied innerhalb der letzten 3 Monate des Vertragszeitraums nicht, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

2. Beauftragungs- und Zahlungsmodalitäten „Bestellungen im Webshop“

Das Silicon Valley Europe-Cluster betreibt einen Webshop auf der Seite www.Silicon-Valley-Europe.com. Für die dort angebotenen Produkte gilt:
2.1 – Es gelten die im Webshop angeführten Preise für Produkte und Dienstleistungen. Die Preise sind im Webshop in Netto angegeben. Wir behalten uns Preisänderungen vor.
2.2 – Die Bezahlung der Produkte kann über die im Webshop angebotenen Online-Zahlungsdienste erledigt werden. Das Silicon Valley Europe-Cluster nutzt das Angebot des Zahlungsdienstleisters Stripe und Novalnet (dicoo). Das Cluster haftet nicht für die Funktionsweise dieser Tools und etwaig entstehende Unannehmlichkeiten.
2.3 – Wir bieten unseren Kunden in den EU-Staaten auch die Möglichkeit, die Produkte im Webshop via Rechnung zu bezahlen.
2.4 – Cluster-Partner-Unternehmen können ausgewiesene Produkte im Webshop zu einem vergünstigten Preis erwerben. Wir bitten Cluster-Partner in diesem Fall um Kontaktaufnahme an office@amc-media-network.de mit Angabe des Produktes und der gewünschten Stückzahl.
2.5 – Die Lieferung erfolgt innerhalb der im Webshop angegebenen Lieferfristen und nach Eingang der Zahlung.
2.6 – Die Rechnungen für die Bestellungen werden per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse der bestellenden Person geschickt.
2.7 – Für Käufe im Webshop besteht ein Widerrufsrecht / Rücktrittsrecht (§ 18 FAGG) von 14 Tagen.
2.8. – Für Aufträge, die ein Mitglied im IT-Cluster über die Plattform erhält, erhält das IT-Cluster für die Vermittlung eine Provision in Höhe von 10 %.

3. Datenschutz und Sicherheit

3.1 – Das Silicon Valley Europe-Cluster ist berechtigt, Daten und Bildmaterial, neben der auftragsgemäßen Bearbeitung (Datenerhebungsblatt) auch zum Schutz der eigenen Rechner und der von Dritten, zu speichern und zu bearbeiten.
3.2 – Weder diese Daten, noch Inhalts- oder sonstige Kundendaten werden an Dritte weitergegeben. Ausnahmen für die Datenweitergabe sind lediglich allfällige gesetzliche Erfordernisse oder Notwendigkeiten zur auftragsgemäßen Bearbeitung oder zum Zwecke der Geschäfts- & Kooperationsanbahnung für den Cluster-Partner. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung von geschäftlichen Kontaktdaten der Cluster-Partner-Betriebe in einer, nur für Cluster-Partner sichtbaren, nicht öffentlichen, Kontaktdatenbank. Daten, die dort zur Verfügung gestellt werden, sind: Titel, Vorname, Nachname, Funktion im Unternehmen (Position), Unternehmensname, Unternehmensadresse, E-Mail-Adresse der Person, geschäftliche Telefonnummer, eventuell LinkedIn-Link.
Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden.
3.3 – Das Silicon Valley Europe-Cluster ergreift relevante Maßnahmen, um die gespeicherten Daten zu schützen. Das Silicon Valley Europe-Cluster ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiter zu verwenden. Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber dem Silicon Valley Europe-Cluster aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.
3.4 – Das Silicon Valley Europe-Cluster behält sich vor, Namen, E-Mail, Adressen, sowie Art des Services von Kunden auf eine Referenzliste zu setzen und diese auf Anfrage auch anderen Kunden und Interessenten zur Verfügung zu stellen.
3.5 – Das Silicon Valley Europe-Cluster behält sich vor, die in der Zeit der Partnerschaft erfassten Daten (Bild- und Datenmaterial) des Unternehmens auch nach Beendigung der Partnerschaft weiterhin zu verwenden.
3.6 – Mit der Partnerschaft erklärt der Cluster-Partner die ausdrückliche Zustimmung im Sinne des Telekommunikationsgesetzes, u.a. elektronische Informationen des Silicon Valley Europe-Clusters empfangen zu wollen. Diese kann durch den Cluster-Partner jederzeit schriftlich widerrufen werden.
3.7 – Das Silicon Valley Europe-Cluster wird einen Verhaltenskodex veröffentlichen (einen Code of Conduct), nach dem sich die Mitarbeiter:innen, aber auch die Cluster-Partner richten. Dieser wird auf der Website jederzeit einsehbar sein und wird von den Cluster-Mitarbeiter:innen per Mitarbeiter:innenvereinbarung zu Kenntnis genommen.

4. Sonstiges

4.1 – Der Cluster-Partner verpflichtet sich mindestens einmal pro Jahr das Online- Firmenprofil auf www.Silicon-Valley-Europe.com zu warten. Das Team des Silicon Valley Europe-Clusters unterstützt bei dieser Datenwartung
Für Anmerkungen und Fragen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an: office@amc-media-network.de
4.2 – Geheimhaltung der Zugangsdaten: Das Mitglied versichert, seine Zugangsdaten für den geschlossenen Bereich des Silicon Valley Europe-Clusters geheim zu halten und ein sicheres Passwort zu verwenden. Sollte das Mitglied vermuten, dass sein Passwort möglicherweise kompromittiert ist, wird es sofort das bisherige Passwort ändern. Soweit ein Missbrauch der Zugangsdaten eines Mitglieds auf dessen Fehlverhalten zurückzuführen ist, kann das Silicon Valley Europe-Cluster Schadensersatz geltend machen. Wird festgestellt, dass die Zugangsdaten eines Mitglieds durch mehrere Nutzer unberechtigterweise verwendet werden, darf der Zugang vom Silicon Valley Europe-Cluster gesperrt werden.
4.3 – Wechsel des Vertragspartners: Sollte das Silicon Valley Europe-Cluster in der Zukunft einmal die bestehenden Vertragsverhältnisse mit den Mitgliedern auf einen Dritten übertragen, hat das Silicon Valley Europe-Cluster die Mitglieder darüber mit einer Vorlaufzeit von mindestens vier Wochen zu informieren. Widerspricht das Mitglied nach Ankündigung der Vertragsübernahme dieser nicht innerhalb von zwei Wochen, wird dies als Zustimmung zu dieser Vertragsübernahme gewertet. Das Silicon Valley Europe-Cluster wird die Mitglieder zu Beginn der vierwöchigen Vorlaufzeit auf die Bedeutung des unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
4.4 – Schlussbestimmungen: Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages mit dem Silicon Valley Europe-Cluster einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Abwicklung von Aufträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt ausdrücklich auch für eine Änderung des vorstehenden Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Silicon Valley Europe-Cluster einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Abwicklung von Aufträgen rechtsunwirksam sein oder werden, oder sollten sich Regelungslücken ergeben, so bleibt hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner verhalten sich in diesem Falle so, dass die Erreichung des angestrebten Zwecks nicht gefährdet wird. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Auffüllung von Regelungslücken soll eine angemessene Regelung gelten, die dem Willen der Vertragsschließenden bei Vertragsschluss am nächsten kommt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Darmstadt. Das Silicon Valley Europe-Cluster bzw. die amc media network GmbH & Co. KG ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an dessen Geschäftssitzgericht zu verklagen. Die Zuständigkeit aufgrund eines ausschließlichen Gerichtsstands bleibt hiervon unberührt.

amc media network GmbH & Co. KG
Otto-Hesse-Straße 19, T9
64293 Darmstadt

Tel:
+49 (0) 6151-957577-0

E-Mail: office@amc-media-network.de
Web: www.Silicon-Valley-Europe.com / www.amc-media-network.de

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