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Blogbeitrag von Paul Stricker, The HR Society GmbH

Blogbeitrag von Paul Stricker, The HR Society GmbH
ZEITERFASSUNG
Arbeitszeiterfassung: Kein Nice-to-have – sondern Pflicht mit Konsequenzen
Viele Unternehmen glauben noch immer, die Zeiterfassungspflicht betreffe nur Produktionsmitarbeiter oder große Konzerne. Das ist ein teurer Irrtum.

Die Rechtslage ist klar:
  • Der EuGH (2019, bestätigt 2024/25) verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, objektive, verlässliche und zugängliche Zeiterfassungssysteme einzuführen – für alle Beschäftigten, inkl. Führungskräfte und Haushaltskräfte.
  • Das BAG (13.09.2022) hat dies ohne Übergangsfrist in deutsches Recht übernommen.
  • Das VG Hamburg (2025) verpflichtete sogar eine internationale Großkanzlei, Arbeitszeiten von Rechtsanwälten zu erfassen.
  • Das LAG Schleswig-Holstein (2023) bestätigte: Auch kleine Unternehmen sind betroffen. Handschriftliche Erfassung ist nur zulässig, wenn sie vollständig, nachvollziehbar und manipulationssicher ist.

Fakten statt Hoffnung:
  • Bußgelder bis 30.000 € bei Nichteinhaltung
  • Beweislastumkehr: Fehlt die Dokumentation, reicht eine plausible Darlegung des Mitarbeiters – Nachzahlungen oft fünf- bis sechsstellig
  • Projektverzug, Vertragsstrafen, entgangener Umsatz durch fehlende Nachweise
  • Unzuverlässige Ressourcenplanung bei fehlender Datenbasis

Und international?
  • Spanien: Ab 2025/26 digitale Pflicht für Unternehmen mit >50 MA
  • Frankreich: Systeme müssen CNIL-konform und manipulationssicher sein
  • Portugal: Gilt ausdrücklich auch für Remote Work
Prüfen Sie jetzt, ob Ihr System rechtskonform ist – bevor die Behörde es tut.