Blogbeitrag von Paul Stricker, The HR Society GmbH

ZEITERFASSUNG
Arbeitszeiterfassung: Kein Nice-to-have – sondern Pflicht mit Konsequenzen
Arbeitszeiterfassung: Kein Nice-to-have – sondern Pflicht mit Konsequenzen
Viele Unternehmen glauben noch immer, die Zeiterfassungspflicht betreffe nur Produktionsmitarbeiter oder große Konzerne. Das ist ein teurer Irrtum.
Die Rechtslage ist klar:
- Der EuGH (2019, bestätigt 2024/25) verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, objektive, verlässliche und zugängliche Zeiterfassungssysteme einzuführen – für alle Beschäftigten, inkl. Führungskräfte und Haushaltskräfte.
- Das BAG (13.09.2022) hat dies ohne Übergangsfrist in deutsches Recht übernommen.
- Das VG Hamburg (2025) verpflichtete sogar eine internationale Großkanzlei, Arbeitszeiten von Rechtsanwälten zu erfassen.
- Das LAG Schleswig-Holstein (2023) bestätigte: Auch kleine Unternehmen sind betroffen. Handschriftliche Erfassung ist nur zulässig, wenn sie vollständig, nachvollziehbar und manipulationssicher ist.
Fakten statt Hoffnung:
- Bußgelder bis 30.000 € bei Nichteinhaltung
- Beweislastumkehr: Fehlt die Dokumentation, reicht eine plausible Darlegung des Mitarbeiters – Nachzahlungen oft fünf- bis sechsstellig
- Projektverzug, Vertragsstrafen, entgangener Umsatz durch fehlende Nachweise
- Unzuverlässige Ressourcenplanung bei fehlender Datenbasis
Und international?
- Spanien: Ab 2025/26 digitale Pflicht für Unternehmen mit >50 MA
- Frankreich: Systeme müssen CNIL-konform und manipulationssicher sein
- Portugal: Gilt ausdrücklich auch für Remote Work
Prüfen Sie jetzt, ob Ihr System rechtskonform ist – bevor die Behörde es tut.