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Vorvertragliche Prognose-Entscheidungen mit vor-Ort-Prüfung

Vorvertragliche Prognose-Entscheidungen mit vor-Ort-Prüfung

Was hatte sich damals ggü. der bisherigen Gesetzeslage eigentlich geändert?
Mit der Gesetzesänderung wurde die Möglichkeit eingeführt, den sozialversicherungsrechtlichen Erwerbsstatus eines Auftragnehmers auf Antrag bereits vor Aufnahme der Tätigkeit feststellen zu lassen (sog. vorvertragliche Prognoseentscheidung).

Was hatte sich damals ggü. der bisherigen Gesetzeslage eigentlich geändert?

Mit der Gesetzesänderung wurde die Möglichkeit eingeführt, den sozialversicherungsrechtlichen Erwerbsstatus eines Auftragnehmers auf Antrag bereits vor Aufnahme der Tätigkeit feststellen zu lassen (sog. vorvertragliche Prognoseentscheidung).

Grundlage der Beurteilung sind dabei nicht nur die vertraglichen Regelungen, sondern auch die Angaben der Beteiligten dazu, wie die Zusammenarbeit künftig tatsächlich gelebt werden soll.

Welche Konsequenzen ergaben sich daraus für Auftraggeber (und Auftragnehmer)?

• Das Risiko, sich auf einmal vereinbarte Vertragstexte zu verlassen, ist aktuell und auch nach der Gesetzesänderung riskant.
• Die Deutsche Rentenversicherung kann einen Antrag auf vorvertragliche Statusfeststellung ablehnen oder eine Entscheidung auf einen Zeitpunkt nach Aufnahme der Tätigkeit verschieben.
• Weicht die tatsächlich gelebte Zusammenarbeit später von den der Prognose zugrunde gelegten Annahmen ab, kann die Prognoseentscheidung aufgehoben oder neu bewertet werden.

Anmerkung*: Die Änderung des §7a SGB IV Verbindung mit einem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Einordnung aus Auftraggeber-Sicht:

• Für Unternehmen hat die Einführung der vorvertraglichen Prognoseentscheidung vor allem eines gezeigt:

Sie kann Orientierung bieten, ersetzt jedoch nicht die laufende Beobachtung und Steuerung der tatsächlichen Projektpraxis.

• Die rechtliche Bewertung bleibt auch nach der Gesetzesänderung stark einzelfallabhängig und orientiert sich am Gesamtbild der Zusammenarbeit.

Wie hat CIP die Auswirkungen in der CIP-Zertifizierung gelöst?

Aus CIP-Sicht ganzheitlich gelöst:

• Selbstverpflichtungserklärung: Während der Leistungserbringung müssen ggf. entstehende Verstöße gegen die Regularien dem Auftraggeber sofort gemeldet/ abgestellt werden.
• Zertifikate müssen bei Änderungen sofort und sonst spätestens nach 3 Monaten aktualisiert werden. Sonst erfolgt eine automatische Sperrung des CIP- Zertifikates, die dem Auftraggeber beim ID-Check online angezeigt würde.
• Aktualisierte Zertifikate müssen dem Auftraggeber unaufgefordert elektronisch übermittelt werden.